( UStG § 16 Abs 5, 6. RL 77/388/EWG ) Die Begriffe „Rabatte“ und „Rückvergütungen“ können keinen Preisnachlass in Höhe der Gesamtkosten einer Lieferung von Gegenständen umfassen. EuGH Rs. C-48/97 v. 27.04.1999, Fall Kuwait Petroleum.
( UStG § 16 Abs 5, 6. RL 77/388/EWG ) Die Begriffe „Rabatte“ und „Rückvergütungen“ können keinen Preisnachlass in Höhe der Gesamtkosten einer Lieferung von Gegenständen umfassen. EuGH Rs. C-48/97 v. 27.04.1999, Fall Kuwait Petroleum.