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UStG § 16 Abs 5, 6. RL 77/388/EWG

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5058/39/99 Heft 5058 v. 7.9.1999

( UStG § 16 Abs 5, 6. RL 77/388/EWG ) Die Begriffe „Rabatte“ und „Rückvergütungen“ können keinen Preisnachlass in Höhe der Gesamtkosten einer Lieferung von Gegenständen umfassen. EuGH Rs. C-48/97 v. 27.04.1999, Fall Kuwait Petroleum.

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