( AngG § 31 Abs 3, ABGB § 1304 ) Ein Arbeitgeber, der gegenüber einem Arbeitnehmer nach dessen ungerechtfertigtem Rücktritt vom Dienstvertrag Stornokosten für ein dem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch bestelltes Dienstfahrzeug als Schadenersatz geltend macht, ist nicht verhalten, um jeglichen Vermögensschaden hintanzuhalten, sich zum Ankauf eines Pkw bei einer bestimmten Firma zu verpflichten, die mit einer - wenn auch gerechtfertigten - Klagsdrohung bei Nichterfüllung des Kaufvertrages reagiert hat. OLG Wien 9 Ra 204/98f v. 18.09.1998, Revision unzulässig.