LSt-Protokoll 1999, BMF 07 0101/30-IV/7/99 v. 30.07.1999
Gemäß RZ 33 LStR 1999 fließen Stipendien, die im Rahmen einer Schul- oder Studienausbildung gewährt werden (insbesondere Dissertations- und Diplomarbeitsstipendien), außerhalb der Einkunftsarten des EStG zu, sofern