( GOG § 89 Abs 3, Geo § 60 ) Klagen, für deren Einbringung der elektronische Rechtsverkehr ausscheidet, können grundsätzlich auch mittels Telefax fristgerecht eingebracht werden, sofern sie - allenfalls nach Verbesserungsauftrag - original unterschrieben nachgereicht werden. OGH 1 Ob 41/99g v. 27.04.1999.