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Anerkenntnis und Verzicht auf Verjährungseinrede bei Entgeltansprüchen vor Insolvenz

BetriebswichtigesARD 5056/18/99 Heft 5056 v. 31.8.1999

( IESG § 1 Abs 2 ) Arbeitnehmeransprüche, die ein Arbeitnehmer untypischerweise Jahre hindurch nicht gerichtlich geltend macht, sind auch dann nicht als gesicherte Ansprüche iSd § 1 Abs 1 IESG anzusehen, wenn sie vom Arbeitgeber anerkannt wurden und dieser auf den Verjährungseinwand verzichtet hat.

OGH 8 Ob S 28/99x v. 07.06.1999

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