( IESG § 1 Abs 3 Z 2, § 3a ) Hält die Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses eines Arbeitnehmers im Betrieb seines Ehepartners einem Fremdvergleich nicht stand, hat er im Falle des Konkurses auch dann keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld, wenn er im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits geschieden war.
OGH 8 Ob S 306/98b v. 07.06.1999