( ASVG § 252 Abs 2 Z 1, § 103, § 107 ) Waisenpension, die nach der Matura für die Zeit der Ferienmonate bevorschusst wird, kann im Falle des Nichtantritts eines Studiums nach den Ferien bzw. nach dem Zivil- oder Präsenzdienst zurückgefordert werden.
OGH 10 Ob S 68/99v v. 04.05.1999