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Rückforderung von in Ferienmonaten bezogener Waisenpension

SozialversicherungARD 5056/8/99 Heft 5056 v. 31.8.1999

( ASVG § 252 Abs 2 Z 1, § 103, § 107 ) Waisenpension, die nach der Matura für die Zeit der Ferienmonate bevorschusst wird, kann im Falle des Nichtantritts eines Studiums nach den Ferien bzw. nach dem Zivil- oder Präsenzdienst zurückgefordert werden.

OGH 10 Ob S 68/99v v. 04.05.1999

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