( ArbVG § 72 ) Die Beurteilung, ob die Benutzung eines PC für die BR-Arbeit erforderlich ist, obliegt dem Betriebsrat, der bei seiner Entscheidung eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen hat (Beurteilungsspielraum des Betriebsrats). Bundesarbeitsgericht/BRD 7 ABR 57/97 v. 11.11.1998. (Betriebs-Berater 1999/1506, Heft 28/29)