( ABGB § 1158 ) Befristete Spielerverträge von Berufsfußballern sind branchenüblich und sachlich gerechtfertigt, so dass durch ein Aneinanderreihen solcher Dienstverträge durch automatische Verlängerung bei Nichtabgabe einer Nichtverlängerungserklärung kein unzulässiges Kettendienstverhältnis und damit auch kein unbefristetes Dienstverhältnis entsteht. Die Erklärung, einen derartigen befristeten Spielervertrag nicht fortsetzen zu wollen, beendet daher kein unbefristetes Dienstverhältnis und ist auch nicht als Kündigung im Sinne einer einseitigen, auf Beendigung eines unbefristeten Dienstverhältnisses gerichteten Willenserklärung zu verstehen. OGH 9 Ob A 329/98t v. 24.02.1999.