vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 27 Z 1, ABGB § 863

ArbeitsrechtARD 5053/7/99 Heft 5053 v. 20.8.1999

( AngG § 27 Z 1, ABGB § 863 ) Die Äußerung, dass das Verhalten eines Arbeitnehmers (der Arbeitnehmer beschimpfte an diesem Tag nicht nur einen Mitarbeiter als „besoffene Sau“, sondern machte überdies Kunden gegenüber die Bemerkung, sie sollten in dem Unternehmen nichts mehr kaufen) als Entlassung qualifiziert würde, stellt ohne entsprechende auf die Beendigung des Dienstverhältnisses gerichtete Erklärung keinesfalls eine Entlassung, sondern nur die Mitteilung einer Rechtsauffassung dar. Dies umso weniger, wenn dies mit einer neuerlichen Aufforderung, eine Erklärung zu unterschreiben, und mit dem neuerlichen Angebot der sofortigen Dienstfreistellung verbunden ist und auf eine abschlägige Antwort keine weitere Reaktion erfolgt. ASG Wien 16 Cga 278/97m v. 16.11.1998, rk.. ..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte