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Frist zur Einholung einer nachträglichen Zustimmung zur Entlassung schwangerer Arbeitnehmerinnen

ArbeitsrechtARD 5053/6/99 Heft 5053 v. 20.8.1999

( MSchG § 12 Abs 4 ) Die ausnahmsweise nachträglich zulässige Zustimmung des Gerichtes zu einer Entlassung werdender Mütter ist ehebaldigst nach Ausspruch der Entlassung einzuholen.

OGH 8 Ob A 78/99z v. 18.05.1999

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