BMAGS 10.001/340-4/99 v. 03.08.1999
arbeitsrechtliche Ansprüche bei Dienstverhinderung
Arbeitsrechtliche Ansprüche von Mitgliedern von Hilfsorganisationen bei Dienstverhinderungen wegen eines Hilfseinsatzes bei Katastrophenfällen richten sich stets gegen den jeweiligen Arbeitgeber. In den bisherigen dazu geführten Gesprächen des BMAGS hat es keine Bereitschaft der öffentlichen und privaten Arbeitgeber gegeben, einer Ausweitung der Entgeltfortzahlungsansprüche zuzustimmen.