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Gesicherte Zinsen ab Fälligkeit einer aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausgezahlten Abfertigung

ArbeitsrechtARD 5051/7/99 Heft 5051 v. 13.8.1999

( IESG § 1a, § 3 Abs 2, ABGB § 1333, ASGG § 49a ) Hat ein Arbeitnehmer seinen grundsätzlichen Abfertigungsanspruch im Prozess wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten seines Arbeitgebers verloren, kann er diesen gegenüber dem Bundessozialamt samt gesetzlichen Zinsen ab Fälligkeit des Abfertigungsanspruchs geltend machen.

OGH 8 Ob S 77/99b v. 15.04. 1999

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