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Nachsicht vom Befähigungsnachweis durch einschlägige Tätigkeit in „anderem“ EWR-Mitgliedstaat

BetriebswichtigesARD 5049/17/99 Heft 5049 v. 6.8.1999

(GewO § 373c Abs 3) Es ist dem VfGH vorläufig nicht einsichtig, warum eine entsprechende Tätigkeit eines EWR-Bürgers ohne österreichische Staatsbürgerschaft außerhalb Österreichs zur Anerkennung führen soll und von der Erbringung eines Befähigungsnachweises befreit, eine gleichartige Tätigkeit, die in Österreich ausgeübt wurde, aber nicht.

VfGH B-1787/98 v. 26.02. 1999

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