( KV- Eisen- und Metallgewerbe, ABGB § 1486 ) Forderungen des Arbeitgebers gegen einen Arbeitnehmer für Materialbezug und Maschinenbenützung stehen mit dem Dienstverhältnis in keinem typischen Zusammenhang und unterliegen daher auch nicht einer kollektivvertraglichen Verfallfrist.
OGH 9 Ob A 352/98z v. 24.02.1999