( ErbStG § 15 Abs 1 Z 17 ) Bei Legaten kommt dem Vermächtnisnehmer die Erbschaftssteuerfreiheit nur zu, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, ist das Vermächtnis nicht steuerfrei. VwGH 98/16/0367 und VwGH 98/16/0373 v. 27.01.1999. (Beschwerden abgewiesen)