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ErbStG § 15 Abs 1 Z 17

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5048/16/99 Heft 5048 v. 3.8.1999

( ErbStG § 15 Abs 1 Z 17 ) Bei Legaten kommt dem Vermächtnisnehmer die Erbschaftssteuerfreiheit des § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG nur zu, wenn Inhalt des Vermächtnisses ein endbesteuerter Vermögenswert ist; handelt es sich hingegen um ein Geldvermächtnis, ist das Vermächtnis nicht steuerfrei, auch wenn es aus endbesteuertem Nachlassvermögen erfüllt wird.

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