( ASVG § 162 Abs 3, AlVG § 41 ) Tritt der Versicherungsfall der Mutterschaft während des Notstandshilfebezuges ein, bedeutet dies, dass der Leistungsbezug nach dem AlVG auch der Berechnung des Wochengeldes zugrunde zu legen ist. LG Wr. Neustadt 5 Cgs 76/97 v. 07.10.1997. (ZAS Jud. 3/1999)