( EStG § 10 ) Hat ein Steuerpflichtiger für 5 Jahre die Listungs-, Bestückungs- und Nachfüllungsgarantie für die von ihm hergestellten Nahrungsmittel im Umfang von 80% der Gesamtregalflächen einer Supermarktkette erworben, stellen die Anschaffungskosten nicht bloß eine Vorauszahlung für ein Nutzungsrecht dar, sondern stellt dieses Regalrecht ein Wirtschaftsgut dar, für dessen Anschaffungskosten ein IFB geltend gemacht werden kann. („Die Presse“ v. 5. 7. 1999)