BMF v. 26.05.1999
Veräußerung eines Kapitalanteils
Nach dem Einkommensteuerrecht ist die Veräußerung eines Vermögensteiles in aller Regel nach jenem Sachverhalt zu würdigen, der zivilrechtlich vorgegeben ist. Sollen daher zum Privatvermögen gehörende Aktien veräußert werden, stellt dies beim Veräußerer entweder einen Fall der Veräußerung bestimmter Beteiligungen iSd § 31 EStG 1988 oder eines Spekulationsgeschäftes iSd § 30 EStG 1988 oder keinen steuerpflichtigen Fall dar.