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Anteilsveräußerung vor und nach dem Umwandlungsbeschluss im Lichte des Art II UmgrStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5046/16/99 Heft 5046 v. 27.7.1999

BMF v. 26.05.1999

Veräußerung eines Kapitalanteils

Nach dem Einkommensteuerrecht ist die Veräußerung eines Vermögensteiles in aller Regel nach jenem Sachverhalt zu würdigen, der zivilrechtlich vorgegeben ist. Sollen daher zum Privatvermögen gehörende Aktien veräußert werden, stellt dies beim Veräußerer entweder einen Fall der Veräußerung bestimmter Beteiligungen iSd § 31 EStG 1988 oder eines Spekulationsgeschäftes iSd § 30 EStG 1988 oder keinen steuerpflichtigen Fall dar.

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