( EStG § 67 Abs 3, GmbHG § 115 ) Im Konzern übernommene Abfertigungsansprüche können vom neuen Unternehmen im Auszahlungsfall nach § 67 Abs 3 EStG versteuert werden (LStR 1999, RZ 1073). Als Konzernunternehmen gelten dabei nicht nur die ausdrücklich angeführten (gemäß § 15 AktG), sondern z.B. auch jene nach dem wortgleichen § 115 GmbHG. (ASoK 1999/237, Heft 7)