( EStG § 20 Abs 1 ) Kein Betriebsausgabenabzug für PC im Internatszimmer des Kindes, auch wenn dieses - nach den Behauptungen des Abgabepflichtigen - diesen zur Ausführung von Arbeiten für den Betrieb des Abgabepflichtigen genutzt hat. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, Senat VII, 17-95/421X/13 v. 18.12.1997. (ÖStZ 1999/355, Heft 13)