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AMSG § 16 Abs 1, § 17 Abs 3

BetriebswichtigesARD 5044/24/99 Heft 5044 v. 20.7.1999

( AMSG § 16 Abs 1, § 17 Abs 3 ) Die selbständige Erledigung der hoheitlichen Aufgaben der Landesorganisation des AMS (hier: Feststellung der Erfüllung der Voraussetzungen des freien Zugangs zum Arbeitsmarkt nach dem Assoziationsabkommen EWG-Türkei) hat durch seine Mitarbeiter im Namen des Landesgeschäftsführers als Leiter der monokratischen Behörde Landesorganisation (Landesgeschäftsstelle) zu erfolgen. VwGH 97/09/0325 u.v.m. v. 12.01.1999. (Bescheide aufgehoben)

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