( ASGG § 46 Abs 1 ) Die Subsumierung der Tätigkeiten eines Arbeitnehmers im Rahmen eines Projektes unter die durch die Arbeitsplatzbeschreibung determinierten dienstvertraglichen Tätigkeiten und die Annahme, dass es sich um die angemessenen Dienste handelt, die ein mit den in der Arbeitsplatzbeschreibung enthaltenen Arbeiten Betrauter gewöhnlich auch sonst zu übernehmen hat, sind auf den Einzelfall bezogen und begründen keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 46 Abs 1 ASGG. OGH 9 Ob A 56/99x v. 05.05.1999, in Zurückverweisung der Revision gegen OLG Wien 7 Ra 288/98v v. 18. 11. 1998 = ARD 5023/10/99.