Wie verlautet, finden derzeit, durch die neueste Judikatur des VwGH 99/15/0065 v. 22. 4. 1999 = ARD 5034/16/99 gestärkt, weitere Prüfungen statt, um die Kommunalsteuer für Urlaubsentschädigungen und -abfindungen über den gesamten Verjährungszeitraum nachzufordern. Im Zuge der erforderlichen Revisionen werden jetzt auch Unternehmer, die bereits vor geraumer Zeit eine Revision der Kommunalsteuer über sich ergehen lassen mussten, nochmals geprüft.