( B-KUVG § 158 ) Die vom OGH in seinem Anfechtungsbeschluss OGH 10 Ob S 2163/96b v. 11. 6. 1996 = ARD 4833/24/97 (betreffend Zahnersatz) vorgetragenen Bedenken der mangelnden Deckung der Kostenerstattungsregelung in § 456 ASVG, wonach die Träger der Krankenversicherung eine Krankenordnung aufzustellen haben, die insbesondere die Pflichten der Versicherten und der Leistungsempfänger im Leistungsfalle, das Verfahren bei Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung und die Kontrolle der Kranken zu regeln hat, treffen in gleicher Weise auf den Anhang zur Krankenordnung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zu. OGH 10 Ob S 380/98z v. 01.12.1998.