( ASVG § 255 Abs 3 ) Auch der Umstand, dass die Arbeitsmarktlage gegenüber früher angespannter ist, bildet keinen Grund, bezüglich der einen Arbeitsmarktausschluss bedingenden Krankenstandszeiten von einer geringeren Krankenstandsdauer als 7 Wochen auszugehen. OGH 10 Ob S 396/98b v. 15.12.1998.