(AlVG § 12 Abs 3 und Abs 6 lit d) Eine juristische Person ist als eigenständiges Zurechnungssubjekt von Rechten und Pflichten auch bei einer ausschließlichen Beteiligung der Eltern eines Arbeitslosen nicht als "Betrieb der Eltern" iSd § 12 Abs 3 AlVG anzusehen. VwGH 96/08/0201 v. 20. 10. 1998. (Beschwerde abgewiesen)