( ASVG § 255 Abs 3 ) Überwiegen in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung, kann kein Berufsschutz begründet werden. OGH 10 Ob S 402/98k v. 15.12.1998.
( ASVG § 255 Abs 3 ) Überwiegen in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung, kann kein Berufsschutz begründet werden. OGH 10 Ob S 402/98k v. 15.12.1998.