( ASVG § 255 Abs 3 ) Zur Dauer gesundheitsbedingter Arbeitsausfälle zählen auch Kuraufenthalte. Die am Arbeitsmarkt (statistisch) gegebene Reduzierung der tatsächlich in Anspruch genommenen Krankenstände auf (ebenfalls statistisch) geringfügigere Krankenstandstage bzw. Krankenstandsfälle pro Jahr ist keineswegs so wesentlich, dass damit eine Änderung der Rechtsprechung bezüglich der einen Arbeitsmarktausschluss bedingenden Krankenstandszeiten (7 Wochen oder mehr) angezeigt wäre. OGH 10 Ob S 424/98w v. 12.01.1999.