( AVRAG § 3 Abs 4, ArbVG § 121 Z 1 ) Ein BR-Mitglied kann im Falle eines Betriebsübergangs seiner Übernahme durch den Betriebserwerber widersprechen und hat Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Restbetrieb des Übergebers, wenn für ihn noch eine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, auch wenn dies nur bei Kündigung eines nicht geschützten Arbeitnehmers der Fall ist.
OLG Wien 7 Ra 89/99f v. 21.04.1999