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Kein Ruhen der Berufsunfähigkeitspension bei Krankengeldbezug aus einer Beschäftigung

SozialversicherungARD 5041/14/99 Heft 5041 v. 9.7.1999

( ASVG § 90 ) Soll durch die Berufsunfähigkeitspension der Arbeitsverdienst aus der ersten Beschäftigung des Dienstnehmers, hingegen durch das Krankengeld der Arbeitsverdienst aus seiner zweiten (Teilzeit-)Beschäftigung ersetzt werden, kommt es zu keinem Doppelbezug von Leistungen mit gleicher Zweckbestimmung und daher zu keinem Ruhen der Berufsunfähigkeitspension in der Höhe des Krankengeldes iSd § 90 ASVG.

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