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Rückstellung und Berücksichtigung von Betriebsausgaben im Jahresabschluss von Erblassern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5039/21/99 Heft 5039 v. 2.7.1999

( EStG 1972 § 4 Abs 1, 3 und 6, § 9 ) Bei der Ermittlung des Übergangsgewinnes(-verlustes) sind die Bildung einer Rückstellung für die für einen Erblasser noch zu erstellenden Jahresabschlüsse und die Berücksichtigung des (restlichen) Betriebsausgabenpauschales gemäß § 4 Abs 6 EStG 1972 für die noch zu Lebzeiten des Erblassers erwirtschafteten, aber erst nach seinem Todestag zugeflossenen Einnahmen zulässig.

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