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Hälftesteuersatz für Betriebsveräußerung aus Anlass des Todes des Steuerpflichtigen auch für Betriebsveräußerungen vor Einantwortung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5039/20/99 Heft 5039 v. 2.7.1999

BMF v. 23.06.1999

Betriebsveräußerung nach Einantwortung

Das BMF hat in einer Anfragebeantwortung v. 12. 11. 1996 (siehe ARD 4816/26/97) seine Rechtsansicht zum Ausdruck gebracht, dass der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 5 erster Teilstrich EStG anwendbar ist, wenn der/die Erben eines Betriebes diesen unmittelbar nach der Einantwortung veräußern oder aufgeben. Das BMF hält diese Ansicht weiter aufrecht und sieht diese in der Literatur bestätigt (vgl. Doralt/Kohlbacher, Besteuerung der Betriebsveräußerung, § 24 und § 37 EStG, S. 187 f.).

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