BMF v. 23.06.1999
Betriebsveräußerung nach Einantwortung
Das BMF hat in einer Anfragebeantwortung v. 12. 11. 1996 (siehe ARD 4816/26/97) seine Rechtsansicht zum Ausdruck gebracht, dass der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 5 erster Teilstrich EStG anwendbar ist, wenn der/die Erben eines Betriebes diesen unmittelbar nach der Einantwortung veräußern oder aufgeben. Das BMF hält diese Ansicht weiter aufrecht und sieht diese in der Literatur bestätigt (vgl. Doralt/Kohlbacher, Besteuerung der Betriebsveräußerung, § 24 und § 37 EStG, S. 187 f.).