vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AVRAG § 3, § 6

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5038/46/99 Heft 5038 v. 29.6.1999

( AVRAG § 3, § 6 ) Unter Zugrundelegung eines aufrechten Dienstverhältnisses mit Zeitausgleichsvereinbarung anstelle von Überstundenvergütung muss bei einem Betriebsübergang davon ausgegangen werden, dass auch die Zeitausgleichsrückstellungen vom Erwerber mit zu übernehmen sind. Zeitausgleich für noch beim Betriebsveräußerer geleistete Überstunden ist daher vom Betriebserwerber zu gewähren; eine Geltendmachung von Überstundenentgelt für diese Überstunden gegen den Betriebsveräußerer kommt daher nicht in Betracht. OLG Wien 9 Ra 76/98g v. 23.09.1998, Revision zulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte