BMF 09 0112/1-IV/9/99 v. 08.06.1999
1. kein tauschähnlicher Umsatz
Die ohne besonders berechnetes Entgelt erfolgende Beherbergung und Verköstigung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber wurde bisher als tauschähnlicher Umsatz angesehen (Abschn 20 Durchführungserlass zum UStG).