( ASVG § 44 Abs 1 Z 1 ) Sind Entgeltansprüche aus einem Dienstverhältnis mit dem Ehepartner vom Arbeitsinhalt und vom Arbeitsausmaß her nicht begründbar, kann die Beitragsgrundlage von Amts wegen herabgesetzt werden. VwGH 95/08/0333 v. 16.02.1999. (Beschwerde abgewiesen)