Bgld. GKK; Amtl. VerlautbarungNr 65/1999
Für Dienstnehmer im Portierdienst und für Servicepersonal mit Inkasso, deren Beschäftigungsverhältnis für mindestens eine Woche vereinbart ist, sind pauschal pro Kalendermonat, der einheitlich mit 30 Tagen festgelegt ist, S 400,- als Trinkgeld anzunehmen.