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UrlG § 2 Abs 4, ABGB § 863

ArbeitsrechtARD 5038/15/99 Heft 5038 v. 29.6.1999

( UrlG § 2 Abs 4, ABGB § 863 ) Nur der Arbeitnehmer, nicht aber der Arbeitgeber kann sich auf eine allfällige Unwirksamkeit einer schlüssig vereinbarten Umstellung des Urlaubsjahres berufen. OLG Wien 10 Ra 79/99g v. 14.05.1999.

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