Schlussantrag des Generalanwalts, EuGH Rs. C-158/97 v. 10.06.1999, Fall Badeck u.a.
EU-konforme Frauenförderung
( RL 76/207/EWG Art 2 Abs 1 und 4 ) Art 2 Abs 1 und 4 der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (RL 76/207/EWG) steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, wonach die Verwaltung bei Unterrepräsentanz der Frauen in den einzelnen Bereichen und Laufbahnstufen der öffentlichen Verwaltung verpflichtet ist: