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GrEStG § 5

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5037/42/99 Heft 5037 v. 25.6.1999

( GrEStG § 5 ) Wurde ein Architektenwerkvertrag allein von den Verkäufern einer zur Errichtung von Wohnungseigentum vorgesehenen Liegenschaft mehr als ein Jahr vor Errichtung der Kaufverträge mit den Wohnungseigentümern abgeschlossen und ergibt sich aus den Kaufverträgen und dem Beitritt zum Architektenwerkvertrag, dass die Wohnungseigentümer die vom Architekten auf Grund des Auftrages der Verkäufer bereits erstellten Pläne als verbindlich übernahmen, kommt den Wohnungseigentumserwerbern keine Bauherreneigenschaft zu. In diesem Fall sind auch die Baukosten in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen. VwGH 98/16/0187 bis 0190 v. 17.12.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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