( BAO § 23, UStG § 12 ) Weigert sich ein Steuerpflichtiger, erforderliche Urkunden über einen Kaufvertrag vorzulegen, kann die Finanzbehörde von einem Scheingeschäft ausgehen und den Vorsteuerabzug versagen. VwGH 96/15/0072 v. 25.03.1999. (Beschwerde abgewiesen)