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Sittenwidrigkeit des verspäteten Austritts bei Insolvenzgefahr

ArbeitsrechtARD 5036/5/99 Heft 5036 v. 22.6.1999

( ABGB § 879, IESG § 3a ) Bei Hinzutreten besonderer Umstände - z.B. genaue Kenntnis der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens, Nahebeziehung zum Unternehmer verbunden mit der Absicht, dadurch die Weiterführung des Unternehmens zu ermöglichen - kann das Zuwarten eines Arbeitnehmers mit der Beendigung des Dienstverhältnisses und die nachfolgende Geltendmachung von Insolvenz-Ausfallgeld gegenüber dem Fonds sittenwidrig sein.

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