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Forschungsfreibetrag (§ 4 Abs 4 Z 4 EStG)

Betriebswichtige GesetzeARD 5036/4/99 Heft 5036 v. 22.6.1999

Art I Z 2 der RV zum Steuerreformgesetz 2000 idF des Ausschussberichtes; 1766 und 1858 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX. GP

Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Der Forschungsfreibetrag wird ab der Veranlagung für das Jahr 2000 in mehrfacher Hinsicht geändert:

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