Art I Z 2 der RV zum Steuerreformgesetz 2000 idF des Ausschussberichtes; 1766 und 1858 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Der Forschungsfreibetrag wird ab der Veranlagung für das Jahr 2000 in mehrfacher Hinsicht geändert: