BMF v. 21.05.1999
§ 16 Abs 2 Z 2 UmgrStG normiert einen Aufwertungszwang in Fällen, in denen das Besteuerungsrecht Österreichs hinsichtlich der in Kapitalanteilen enthaltenen stillen Reserven im Verhältnis zu anderen als Mitgliedstaaten der EU eingeschränkt ist.