( EStG § 20 Abs 1 Z 3 ) Bloß mit dem Familiennamen einer Person gekennzeichnete Bewirtungsbelege stellen keinen ausreichenden Nachweis für Anbahnungsspesen bei Geschäftspartnern dar.
VwGH 97/13/0211 v. 17.03.1999
Voraussetzungen für Steuerabzug
( EStG § 20 Abs 1 Z 3 ) Bloß mit dem Familiennamen einer Person gekennzeichnete Bewirtungsbelege stellen keinen ausreichenden Nachweis für Anbahnungsspesen bei Geschäftspartnern dar.
VwGH 97/13/0211 v. 17.03.1999
Voraussetzungen für Steuerabzug