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Bewirtungsbeleg als Nachweis für Anbahnungsspesen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5035/21/99 Heft 5035 v. 18.6.1999

( EStG § 20 Abs 1 Z 3 ) Bloß mit dem Familiennamen einer Person gekennzeichnete Bewirtungsbelege stellen keinen ausreichenden Nachweis für Anbahnungsspesen bei Geschäftspartnern dar.

VwGH 97/13/0211 v. 17.03.1999

Voraussetzungen für Steuerabzug

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