( GewO § 82a lit b ) Wird ein Arbeitnehmer durch die Ehefrau des Arbeitgebers, die auch als Geschäftsführerin im Betrieb mitarbeitet, beleidigt, ist er vor Erklärung des Austritts nicht verpflichtet, vom Arbeitgeber Abhilfe gegen weitere Ehrverletzungen zu fordern.
OLG Wien 9 Ra 11/98y v. 26.03.1998