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Besteuerung von Bezügen im Rahmen von Sozialplänen (§ 67 Abs 8 lit b EStG)

Betriebswichtige GesetzeARD 5032/5/99 Heft 5032 v. 8.6.1999

Art I Z 22 der RV zum Steuerreformgesetz 2000; 1766 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX. GP

Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Im Rahmen der Bestimmungen über die Ansprüche ausscheidender Arbeitnehmer besitzen die in einem Sozialplan enthaltenen Normen eine besondere Stellung. Sozialpläne sind Maßnahmen zur Verhinderung oder Milderung der Folgen einer Betriebsänderung iSd § 109 Abs 1 Z 1 bis Z 6 ArbVG (z.B. Einschränkung oder Stilllegung des Betriebes, Betriebsverlegung, Betriebszusammenschluss).

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