Art I Z 15 der RV zum Steuerreformgesetz 2000; 1766 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Eine Neufassung des § 29 Z 1 EStG stellt zunächst sicher, dass das in der Rechtsprechung bereits vor Jahrzehnten herausgearbeitete Instrument der Versorgungsrente weitgehend beibehalten wird. Hintergrund für diese Maßnahme ist die jüngste Rechtsprechung des VwGH, mit der die bisher in herrschender Lehre und Rechtsprechung zur Kategorisierung der Rententypen vertretene Ansicht - ohne Einberufung eines verstärkten Senates und ohne eingehende inhaltliche Auseinandersetzung mit der Gesamtthematik - verlassen wurde (VwGH 98/14/0045 v. 26. 1. 1999 = ARD 5009/18/99).